Berufsorientierung
Leitgedanke
Das Recht auf Arbeit schließt die Möglichkeit den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird, ein. Dieses Recht gilt laut der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 27) auch für Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung. Die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit soll durch geeignete Schritte gesichert und gefördert werden.
Durch die Umsetzung des Curriculums der Berufsorientierungsstufe des regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ) Schillerschule soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihr Recht auf Arbeit wahrzunehmen, sich in der Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten zu orientieren, eine individuelle berufliche Entscheidung zu treffen und eine entsprechende Ausbildung anzustreben.
Leitziele
Ziele sind
- das Sammeln von beruflichen Erfahrungen,
- der Erwerb von fachlichen Kompetenzen,
- die Entwicklung überfachlicher Kompetenzen und
- das Erreichen des Berufsorientierten Abschlusses.
Organisation
In allen Stufen können Maßnahmen der Berufsorientierung umgesetzt werden. Schon im Fach Arbeitslehre ab der Klasse 5 können erste Grundlagen der Berufsorientierung angebahnt werden. In den Klassen 7 bis 9 werden die untenstehenden drei Bereiche Schwerpunkte der Berufsorientierung:
1. Berufsorientierung
Der Bereich der Berufsorientierung beinhaltet Praktika, Berufswahlpass und überfachliche Trainings und Maßnahmen.
2. Fächer
In den Fächern Deutsch, Mathematik, Arbeitslehre und Gesellschaftslehre wird der Aspekt der Berufsorientierung im besonderen Maße mit einbezogen.
3. Projektprüfung
In der Projektprüfung zeigen die Schülerinnen und Schüler ihre erworbenen überfachlichen Kompetenzen.